Einen absoluten Skandal sieht der Tiroler FPÖ-Landesparteiobmann KO LAbg. Mag. Markus Abwerzger in der Causa berufliche Tätigkeiten von LR Anton Mattle, der 2021 Landesrat wurde, aber seine berufliche Tätigkeit nicht – wie bundesgesetzlich normiert ist – zurückgelegt hat. „Er war und ist immer noch Geschäftsführer seines Unternehmens. Obwohl er dem Landtag im Frühsommer 2021 darüber informiert hat, dass er seine beruflichen Tätigkeiten beendet“, schildert Mag. Abwerzger, der auf die strengen Regelungen des Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetzes verweist. „Mitglieder der Landesregierung dürfen während ihrer Amtstätigkeit keinen Beruf mit Erwerbsabsicht ausüben, die Formulierung sagt klar, dass Mattle eben nicht mehr seit Amtsantritt seine gleichnamige Firma führen hätte dürfen, was er aber nun über 12 Monate getan hat“, konkretisiert der Tiroler FPÖ-Landesparteiobmann.
Für Mag. Abwerzger ist Mattle daher „der erste Spitzenkandidat der skandalträchtigen Tiroler ÖVP, der klar gegen bestehendes Recht verstoßt, sowas gab es noch nie in der jüngeren Geschichte Tirols.“ Der Tiroler FPÖ-Obmann verweist auf die strengen gesetzlichen Konsequenzen. „Der Tiroler Landtag müsste nun als Vertretungskörper beim Verfassungsgerichtshof den Antrag stellen, dass Mattle seines Amtes als Landesrat enthoben wird.“
Der Tiroler FPÖ-Landesparteiobmann übt auch scharfe Kritik an den Mitgliedern des Unvereinbarkeitsausschusses die gestern - in seiner Abwesenheit - Mattles gesetzwidriges Vorgehen durchgewunken haben: „Tirol ist nicht das Land der Gesetzlosen. Die Regeln gelten auch für die ÖVP.“